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Unsere Leistungen für Privatpersonen

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Die Pflege von Angehörigen setzt viel Vertrauen voraus. Wir legen großen Wert auf eine ebenso professionelle wie wertschätzende Betreuung der uns anvertrauten Menschen. Gerne beraten wir Sie auch rund um die optimale Pflege im häuslichen Umfeld. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit uns.

Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung

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Die Grundpflege beinhaltet pflegerische Leistungen im Bereich der Körperpflege, Mobilität,

Kommunikation und Ernährung. Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung wie z.B.

Thromboseprophylaxe, Diabetesversorgung, Medikamentengabe, Blutdruckmessung, Pulsmessung,

Stomaversorgung, Tracheostoma-, Wundversorgung und mehr nach Absprache. Die hauswirtschaftliche

Versorgung umfasst Aufgaben im Haushalt des Patienten, die seiner Versorgung dienen. Dazu zählen unter

anderem die Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen oder die Reinigung der Wohnung. Diese Leistungen werden

je nach Pflegegrad von Ihrer Krankenkasse bzw. Pflegekasse finanziert.

Grundpflege, Behandlungspflege, Reha, Physio, Verhinderung, Ãœberleitungspflege

Verhinderungspflege

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Ein Anspruch auf die Verhinderungspflege besteht nach § 39 Abs. 1 SGB XI dann, wenn z.B. pflegende Angehörige, Freunde oder Nachbarn wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege bzw. Betreuung gehindert sind. In diesem Fall kann der Pflegebedürftige bis zu sechs Wochen im Jahr, auch stunden- bzw. tageweise, eine Verhinderungspflege erhalten. Voraussetzung für den Anspruch auf die Verhinderungspflege ist, dass der Pflegebedürftige mindestens dem Pflegegrad 2 zugeordnet ist. Auf die Verhinderungspflege besteht ein kalenderjährlicher Leistungsanspruch in Höhe von 1.612,00 Euro für die Dauer von längstens sechs Wochen.

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Zudem besteht die Möglichkeit, dass ein Leistungsbetrag aus der Kurzzeitpflege von bis zu 806,00 Euro auf die Verhinderungspflege übertragen werden kann. Damit kann im Rahmen der Verhinderungspflege ein maximaler Leistungsbetrag von 2.418,00 Euro für eine Dauer von längstens sechs Wochen je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Überleitungspflege

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Die Überleitungspflege bzw. häusliche Krankenpflege umfasst nach § 37 Abs. 1a SGB V die im Einzelfall erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Versicherte erhalten bis zu vier Wochen je Krankheitsfall Überleitungspflege wenn, Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist  oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird aber auch wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, soweit keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Elften Buches vorliegt. Die häusliche Krankenpflege umfasst auch die ambulante Palliativversorgung.

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 und Abs. 7 SGB XI

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Wir beraten pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in Bezug auf die fachliche, individuelle und gesicherte Versorgung. Wir beraten im pflegerischen sowie im Bereich von technischen Hilfsmitteln. Mit den passenden Hilfsmitteln ist es einfacher die pflegerische Versorgung im häuslichen Umfeld zu gewährleisten sowie Sicherheit und Vertrauen zu vermitteln.

Pflegende Angehörige, die z.B. den Umgang und die Durchführung einer Lagerung nach Bobath bei Apoplex Patienten (Schlaganfall) erlernen möchten, um anschließend die pflegebedürftige Person selbständig versorgen zu können. Individuelle Entlastungsangebote oder ggf. Wohnraumgestaltungsmöglichkeiten werden von uns aufgezeigt ebenso die Möglichkeiten der Finanzierung/Zuschüsse werden Ihnen von uns dargelegt.

Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI sowie anerkannt nach §37 Abs. 7 SGB XI (Weiterführende Beratung)

Betreuungs- und Entlastungsangebote

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Ab Pflegegrad 1 besteht nach § 45 SGB XI ein Anspruch auf 125,00 € pro Monat pro Person für anerkannte

Entlastungsleistungen gem. AnFöVO 2017 (NRW), sogenannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und Förderung

der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen wie z.B.

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  • Begleitung zu Spaziergängen, Aktivitäten oder Veranstaltungen

  • Unterstützung bei Spiel und Hobby, bei Versorgung von Haustieren und bei Kontaktpflege

  • Hilfe beim Erinnern, kognitiv fördernde Maßnahmen

  • Beaufsichtigung oder Anwesenheit um Sicherheit zu vermitteln oder Gefahren zu verhindern

  • Verordnungs- und Medikamentenmanagement

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Ist im Haushalt ein Haustier vorhanden, übernehmen wir auch gerne die Pflege und Betreuung des Tieres. Spazieren gehen mit dem Hund, Fütterung oder sonstige Pflege werden von uns angeboten. Dieses ist auch in Kombination mit unseren anderen Leistungen möglich.

Unser Angebot ist ein von der Bezirksregierung Münster anerkanntes Hilfe-, Betreuungs- und Beratungsangebot und ist damit über alle Pflegekassen nach § 39 und § 45b SGB XI abrechnungsfähig.

Oma im Garten
Garten, Münster, Polen, Familie, Eigenheim
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